Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

MPM Betreuen Zuhause bietet Ihnen Leistungen die im Rahmen des Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von den Pflegekassen erstattet werden.


Seit 2005 ist MPM Betreuen Zuhause ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot bei den Pflegekassen ( vormals niedrischwellige Betreuungsleistungen) seit Januar 2017 Entlastungsbetrag §45b SGB XI.

Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung sondern zweckgebunden.

Auch eine Umwidmung bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages ist möglich.

Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.


Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Leistungsabklärung.
Als engagierter Dienstleister erarbeite ich für Ihren individuellen Fall die günstigste Finanzierung.

Telefon: 0 61 87 / 99 11 75
E-Mail: info[at]mpm-betreuen-zuhause.de

Ihre Michaela Pulina-Mathein