Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos.
Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen.

Wenn Ihr Angehöriger bereits Leistungen der Pflegekasse erhält, greift die Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI. Die Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI ist bei Pflegegeldempfängern ein verpflichtender Termin, der abhängig vom bestehenden Pflegegrad in bestimmten Abständen wiederholt werden muss. Die Frequenz der Beratungstermine orientiert sich am Pflegegrad. Der Gesetzgeber will mit der Verpflichtung zur Pflegeberatung sicherstellen, dass die für den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellten Gelder auch im Sinne des Pflegebedürftigen für pflegerische Maßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen oder Hilfen im Haushalt in geeigneter Weise verwendet werden.

Pflegegrad 1

Hier ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, kann aber 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) freiwilllig und kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2 und 3

Hier ist 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) ein verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen.

Pflegegrad 4 und 5

Bei diesen Pflegegrade sind 4 Termine (1 mal pro Vierteljahr) verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen.



Als anerkannte Beratungsstelle in Hessen, Bayern und Schleswig Holstein kann ich als zertifizierte Pflegeberaterin den Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI erbringen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Das bedeutet, dass Sie mit nicht in Vorleistung gehen müssen und Sie den Beratungseinsatz auch nicht in Rechnung gestellt bekommen.
Ich stehe Ihnen als Pflegeberaterin durch jahrelange Erfahrung mit Engagement und mit Rat und Tat zur Seite.

Termin für Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren
Telefon: 0 61 87 / 99 11 75
E-Mail: info[at]mpm-betreuen-zuhause.de


Bitte beachten Sie:
Sie werden von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen, dass eine Beratung ansteht. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall eventuell sogar ganz streichen.

Mein Service an Sie:
Wenn Sie es wünschen, kontaktiere ich Sie rechtzeitig, damit der Beratungseinsatz nicht in Vergessenheit gerät.

Ihre Michaela Pulina-Mathein