Kindernotdienst
MPM Betreuen Zuhause ist zur Stelle!

Wenn die haushaltsführende Person erkrankt, helfen wir schnell, flexibel und unbürokratisch
und stellen Ihnen und Ihrer Familie eine versierte Mitarbeiterin zur Seite.
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Versicherte, die ihren Haushalt z.B. wegen Krankenhausbehandlung,
einer Kur, Problemen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung, oder einer akuten
Erkrankung vorübergehend nicht weiterführen können.
Vorraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und auf Hilfe angewiesen ist.
- Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen.
- Die vorhandenen Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung reichen nicht aus.
MPM Betreuen Zuhause unterstützt Sie gerne bei der Leistungsabklärung mit dem Kostenträger.
Die Leistungen müssen vorher bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bei der Antragstellung und Leistungsabklärung sind wir gerne behilflich.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Leistungsabklärung.
Als engagierter Dienstleister erarbeite ich für Ihren individuellen Fall die günstigste Finanzierung.
Telefon: 0 61 87 / 99 11 75
E-Mail: info[at]mpm-betreuen-zuhause.de
Ihre Michaela Pulina-Mathein