Ich bin Pflegedienstleitung, Gutachterin für die Pflegeeingraduierung, zertifizierte Pflegeberaterin und Beratungsstelle der Pflegekassenverbände in mehreren Bundesländern und weiß nach über 30 Jahren Berufserfahrung, worauf es in der Praxis ankommt.
Leistungen die im Rahmen des Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von den Pflegekassen erstattet werden.
MPM Betreuen Zuhause übernimmt die zeitweise Versorgung im Rahmen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Wir von MPM Betreuen Zuhause kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie im Haushalt.
Ihr persönlicher Bedarf wird betrachtet und wir finden eine individuelle Lösung, wodurch wir Ihre Lebensqualität fördern können.
Persönliche und individuelle Pflegeschulung - online und vor Ort.
Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
Wer wünscht sich das nicht: Trotz gesundheitlicher Einschränkungen möchte man gern solange wie möglich im vertrauten Umfeld bleiben.
Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegegrad Einstufung auch im Rahmen des Widerspruchsmanagements
Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegegrad Einstufung auch im Rahmen des Widerspruchsmanagements
Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegegrad Einstufung auch im Rahmen des Widerspruchsmanagements
Wer kennt das nicht. Sie müssen Dienstleister kontaktieren, wünschen Sich einen persönlicheren Kontakt bzw auch das visuelle Kennenlernen des betreffenden Dienstleisters. Das bedeutet, dass sehr oft ein hohes Zeitmanagement für die Terminabstimmung erforderlich ist. Gleichermaßen sollen auch weitere Familienangehörige in die Entscheidung miteinbezogen werden. Damit dies zeitnah und möglichst effektiv und entlastend umgesetzt werden kann, habe ich mich entschlossen die Videoberatung - Videosprechstunde als weiteren Baustein meiner Dienstleistungen anzubieten. Terminabstimmungen mit mehreren Personen und den Anfahrten sind hier schneller und entlastender umzusetzen.
Wir suchen ständig engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder der gerne in der häuslichen Versorgung arbeiten möchte ist bei uns willkommen. Wir bieten Ihnen Verträge auf 538 Euro Basis, Teilzeit und Vollzeit.
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.
Seit 2005 ist MPM Betreuen Zuhause ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot bei den Pflegekassen (vormals niedrischwellige Betreuungsleistungen) seit Januar 2017 Entlastungsbetrag §45b SGB XI.
Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung sondern zweckgebunden. Auch eine Umwidmung bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages ist möglich.
Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Welche Leistungen sind möglich?
In der Regel gibt es eine Bezugsperson, sodass kein Wechsel stattfindet, außer Sie wünschen einen Wechsel oder in Krankheitsfällen oder Urlaubszeit der Betreuungsperson.
Sie benötigen Unterstützung oder eine Vertretung?
MPM Betreuen Zuhause bietet Ihnen Verhinderungspflegeleistungen an, wenn Sie als pflegende und sorgende Angehörige eine Auszeit benötigen.
Sprechen Sie mich an und wir besprechen gemeinsam Ihren individuellen Hilfebedarf.
Wir von MPM Betreuen Zuhause kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie im Haushalt.
So werden Sie körperlich entlastet und können in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag und 45a SGB XI von der Pflegekasse übernommen werden.
Sprechen Sie mich an und wir besprechen gemeinsam Ihren individuellen Hilfebedarf und die Kostenerstattung über die Pflegekasse oder andere Leistungsträger.
Wenn Ihr Angehöriger bereits Leistungen der Pflegekasse erhält, greift die Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI. Die Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI ist bei Pflegegeldempfängern ein verpflichtender Termin, der abhängig vom bestehenden Pflegegrad in bestimmten Abständen wiederholt werden muss. Die Frequenz der Beratungstermine orientiert sich am Pflegegrad. Der Gesetzgeber will mit der Verpflichtung zur Pflegeberatung sicherstellen, dass die für den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellten Gelder auch im Sinne des Pflegebedürftigen für pflegerische Maßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen oder Hilfen im Haushalt in geeigneter Weise verwendet werden.
Pflegegrad 1
Hier ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, kann aber 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) freiwilllig und kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 und 3
Hier ist 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) ein verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen.
Pflegegrad 4 und 5
Bei diesen Pflegegrade sind 4 Termine (1 mal pro Vierteljahr) verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich Ihre Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.
Als anerkannte Beratungsstelle in Hessen, Bayern und Schleswig Holstein kann ich als zertifizierte Pflegeberaterin den Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI erbringen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Das bedeutet, dass Sie mit nicht in Vorleistung gehen müssen und Sie den Beratungseinsatz auch nicht in Rechnung gestellt bekommen.
Ich stehe Ihnen als Pflegeberaterin durch jahrelange Erfahrung mit Engagement und mit Rat und Tat zur Seite.
Wir unterstützen Sie im Umgang mit herausfordernden Situationen. Die Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl physisch als auch psychisch belastend sein kann. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, sich um sich selbst zu kümmern, um langfristig eine effektive und liebevolle Pflege, gewährleisten zu können.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die häusliche Schulung werden gemäß § 45 im SGB XI von der Pflegekasse getragen. Ihnen entstehen keinerlei Kosten, unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad haben, Angehöriger sind oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe einen Freund oder Bekannten unterstützen.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
Als Pflegeexpertin und zertifizierte Pflegeberaterin stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Sie durch das komplexe Pflegesystem zu begleiten. Ich bieten nicht nur Beratung, sondern auch ein umfassendes Management Ihrer Versorgung an, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglicheUnterstützung, Pflege und Versorgung erhalten.
Im Zentrum der Wohnumfeldberatung steht, die Sicherheit, Selbstständigkeit, Flexibilität und Lebensqualität der Patienten zu erhalten.
Bei Ihnen wird wird erfasst, welche Hilfsmittel und Produkte zur Vereinfachung des Alltags notwendig sind. Es wird auch berücksichtigt, ob und inwieweit die Pflege im häuslichen Bereich optimiert werden kann. Häufig lässt sich schon mit geringem Aufwand bestehende Gefahrenquellen minimieren, um beispielsweise Stürze zu vermeiden.
Wennein Pflegegrad vorliegt, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Umbauten beantragen. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro.
Hierbei unterstütze und begleite ich Sie gerne!
Schritt eins
Es erfolgt eine unabhängige und individuelle Analyse der bestehenden Pflegesituation und eine Einschätzung der benötigten Pflegeleistungen (Bedarfsanalyse) durch mich als Pflegefachkraft.
Schritt zwei
Vor Ort im Hausbesuch oder per Videoberatung erfolgt eine Pflegeanalyse im Rahmen einer Pflegeanamnese zur Einschätzung des bestehenden Hilfe- und Pflegebedarfes. Diese Analyse und Einschätzung ist die Basis und dient zur Vorbereitung auf den MDK oder Medicproof Termin.
Schritt drei
Bei der MDK oder Medicproof Begutachtung begleite ich Sie als Pflegexperte, um eine faire und aufwandsgerechte Beurteilung für die Antragsteller zu erlangen. Der Bescheid wird von mir auf seine formelle und inhaltliche Richtigkeit durchgesehen. Zusätzlich erfolgt eine Beratung über die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung durch mich als Pflegefachkraft und zertifizierte Pflegeberaterin nach §7a und § 45 SGB XI. Im Internet finden sich viele bundesweit agierende Unternehmen, welche die vorgenannten Leistungen auf Privatrechnung anbieten. Diese Unternehmen beauftragen Pflegeberater und Sachverständige als Pflegeexperten auf freiberuflicher Basis.
Wenn Sie mich als Pflegeexpertin direkt beauftragen, sind zum einen die Kosten deutlich geringer und sie haben mich als direkte Ansprechpartnerin ohne den Umweg über Hotlines oder ähnliches gehen zu müssen.
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen monatlichen Anspruch für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40€
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse erstattet?
Von der Pflegekasse wird der Bezug von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von maximal 40 Euro pro Monat erstattet. Zu den Produkten zählen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.
Als anerkannte Beratungstelle und Pflegefachkraft kann ich Ihnen bei der Beantragung von doppelfunktionalen Hilfsmitteln zur Seite stehen.
Diese Verordnung (für doppelfunktionale Hilfsmittel) kann ich für Sie erstellen.. Der Gang zum Arzt kann somit entfallen.
Was ist ein doppelfunktionales Hilfsmittel?
Sprechen Sie mich einfach an!
Wie findet man eine erfahrene Betreuungs- oder Pflegekraft, die zuverlässig und liebevoll mit dem Hilfebedürftigen umgeht und zur Stelle ist, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen?
Die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen rund um die Uhr ist Vertrauenssache. Und auch die Suche und Vermittlung von geeigneten Personen muss sensibel und individuell auf die jeweilige Situation ausgerichtet sein, damit alles passt. Sie als Angehörige sind in einer extrem belastenden Situation. Die Entscheidung über eine 24 Stunden-Betreuung und die Suche nach einer geeigneten Pflegekraft sollte deshalb möglichst schnell von statten gehen.
Die Erkenntnis, dass der eigenen Kraft Grenzen gesetzt sind, ist oft schmerzhaft. Und es kostet meist auch überwindung, die Pflege in fremde Hände zu legen - zum Wohle des Pflegebedürftigen, aber auch zu Ihrem eigenen Besten.
Meine Leistungen:
Aber auch Ihre detaillierten Vorstellungen über die Person, die bald Ihren Platz im Haushalt einnehmen soll, werden in einem Profil zusammengetragen.
Kostenfreies und unverbindliches Angebot
Sie als Angehörige wollen das Beste und oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Art von Hilfe notwendig ist und welche Kosten erstattet werden.
Als zertifizierte Pflegeberaterin informiere ich Sie umfassend und verständlich welche Leistungen zur Kostendeckung hinzugezogen werden können.
Koordinierung der Hilfe und der Pflegeleistungen
Nicht immer reichen die Leistungen der Pflegeversicherung für eine angemessene Pflege aus. Für den Fall, dass Sie die notwendige und angemessene Pflege nicht selbst aus Ihrem Einkommen und Vermögen finanzieren können, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Sozialhilfe.
Hier bin ich Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung und Bearbeitung der notwendigen Unterlagen behilflich.
Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als externe Honorarkraft für den MD und die Medicproof kann ich Ihnen auch bei möglichen Höherstufungsanträgen / Widerspruchsverfahren und / oder Begleitung beim MD Termin, auf Wunsch zur Seite stehen.
Auch Erstattungsanträge zu stellen und daran zu denken, die Leistungen der Pflegekasse ideal zu kombinieren, um sie über das Jahr verteilt möglichst gut einzusetzen ist mir ein persönliches Anliegen.
Betreuung auch in schwierigen Situationen
Ich stehe Ihnen bei Schwierigkeiten im Umgang mit Erkrankungen oder einer pflegebedürftigen Person, der eigenen veränderten Rolle im Familienverbund oder mit der eingesetzten Pflege-/Betreuungskraft hilfreich zur Seite.
Sorgfältige Vorauswahl der erfahrenen Pflege- und Betreuungskräfte
Ausgestattet mit Ihren individuellen Vorgaben erfolgt, durch meine Kooperationspartner und mich, eine sorgfältige Personalauswahl für die geeignete Betreuungskraft.
Klärung aller Angelegenheiten rund um die Anreise und Abreise
Ich kümmere mich mit meinen Kooperationspartnern um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Betreuerwechsel und Reisemodalitäten.
Hilfe bei der Abwicklung der Vertragsangelegenheiten
Nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, werden alle Vertragsformalitäten erledigt, und die Anreise wird organisiert.
Kontinuierliche Bewertung und Evaluation der häuslichen Pflege- und Versorgungssituation
Bei Pflegegeldempfängern kann ich den von den Pflegekassen geforderten, verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI in mehreren Bundesländern persönlich als Hausbesuch durchführen und diesen für Sie kostenfrei mit den Pflegekassen direkt abrechnen.
Ihre Zufriedenheit und das Wohlbefinden Ihrer Angehörigen liegt mir am Herzen.
Die 24-Stunden-Betreuung wird nicht nur regional in Schleswig-Holstein angeboten, sondern eine deutschlandweite Beratung und Betreuung ist möglich.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Leistungsabklärung.
Als engagierter Dienstleister erarbeite ich für Ihren individuellen Fall die günstigste Finanzierung.
Nach 18 Jahren freiberuflicher Tätigkeit für den Medizinischen Dienst Hessen und mehrjähriger freiberuflicher Tätigkeit für die Medicproof, stehe ich seit 2017 als privater Pflegeexperte Angehörigen und Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten muss ein Pflegegrad bestehen. Oft herrschen hierbei große Unsicherheiten aufseiten der Antragsteller bezüglich der Erfolgsaussichten.
Zur Gewährleistung der richtigen Pflege ist die korrekte Eingraduierung in einen Pflegegrad essenziell.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades
Sie haben schon einen Pflegegrad und möchten einen Höherstufungsantrag stellen?
Auch hierbei unterstützen wir Sie.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch geben wir eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ab. Hierzu führen wir eine Vorabberechnung nach den aktuell gültigen Grundlagen durch.
Haben Sie bereits einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Wir unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren.
Hierzu analysieren wir den Ablehnungsbescheid, führen eine Neueinschätzung durch und besprechen mit Ihnen Ihre Widerspruchsgründe.
Wir stehen Ihnen mit unserer pflegefachlichen Expertise zur Seite wenn sie eine Widerspruchsbegründung formulieren.
Unser Sorgenfrei Paket kurz dargestellt.
Sprechen Sie mich an!
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